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Messtechnische Kontrollen an Infrarot-Strahlungsthermometern

veröffentlicht: 29. Juli 2019, 12:19

Für Medizinprodukte zur Bestimmung von Körpertemperaturen (vgl. Anlage 2 MPBetreibV) sind messtechnische Kontrollen nach § 14 MPBetreibV erforderlich. Darunter zählen auch Infrarot-Strahlungsthermometer, welche 1 mal jährlich messtechnisch kontrolliert werden müssen.

Infrarot-Strahlungsthermometer gibt es in den unterschiedlichsten Ausführungen. Der bekannteste Vertreter ist wohl das Infrarot-Ohrthermometer. Weiterhin halten aber immer öfter auch Infrarot-Stirnthermometer und seit neuestem auch berührungslose Infrarot-Strahlungsthermometer in Arztpraxis und Krankenhaus Einzug.

Auch für diese Medizinprodukte gelten die Vorgaben der MPBetreibV. Aufgrund der unterschiedlichen Bauweisen und technischen Ausführungen ist die Durchführung der messtechnischen Kontrollen oftmals nur direkt beim Hersteller möglich. Das bedeutet für Sie oftmals hohe Kosten gegenüber dem Anschaffungswert der Geräte.

In unserem Labor verfügen wir über Prüfeinrichtungen mit welchen wir diese umfassende Palette verschiedenster Infrarot-Strahlungsthermometer messtechnisch kontrollieren können. Gern können wir für Ihre Thermometer auch diese Kontrollen durchführen. Fragen Sie einfach bei uns nach, wir finden eine passende Lösung.

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